Das leidige Thema – Löschkonzepte
Die DSGVO verpflichtet Unternehmen und die IT dazu, Altdaten zu löschen, wenn sie für ihren ursprünglichen Zweck nicht mehr benötigt werden und die Aufbewahrungsfrist erloschen ist. Mit Blick auf Backups und ineinander verwobene Daten ist dies mit vertretbarem Aufwand meist gänzlich unmöglich. Für Doc Storage haben die Gesetzesmacher hier gründlich versagt.
Das leidige Thema – Löschkonzepte
Das leidige Thema – Löschkonzepte