Falsche Sicherheit durch Käuferschutz
Online-Shopping boomt, und mit ihm die Nutzung von Bezahldiensten wie PayPal, Klarna und Amazon Pay. Diese Anbieter werben mit einem vermeintlich sicheren Einkaufserlebnis, insbesondere durch ihren sogenannten Käuferschutz. Verbraucher:innen sollen damit abgesichert sein, falls eine bestellte Ware mangelhaft ist oder gar nicht geliefert wird. Doch in der Praxis zeigt sich: Die Durchsetzung dieses Schutzes gestaltet sich oft schwieriger als erwartet. Probleme bei der Durchsetzung des Käuferschutzes Die Verbraucherzentrale NRW erhält regelmäßig Beschwerden über Schwierigkeiten bei der Rückabwicklung von Zahlungen. Besonders zum Weltverbrauchertag am 15. März hat die Organisation die Käuferschutz-Versprechen der großen Zahlungsdienstleister kritisch unter die Lupe genommen und warnt: Verbraucher:innen sollten sich nicht in trügerischer Sicherheit wiegen. Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, erläutert: „Wir erleben immer wieder, dass Verbraucher:innen Schwierigkeiten haben, ihre berechtigten Forderungen bei den Zahlungsdienstleistern durchzusetzen.“ Obwohl Kund:innen Nachweise über Mängel oder nicht erhaltene Waren einreichen, bleiben Rückerstattungen häufig aus. „Ob ein Anspruch auf Käuferschutz besteht, entscheiden die Dienstleister nach eigenem Ermessen und nicht immer nachvollziehbar und zugunsten der Verbraucher:innen“, so Schuldzinski weiter. Nicht jede Zahlung ist abgesichert Ein entscheidender Punkt: Der Käuferschutz greift nicht in jedem Fall. Ein Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Anbieter zeigt, dass bestimmte Waren und Dienstleistungen vom Schutz ausgeschlossen sein können. Dazu gehören oft digitale Produkte wie Apps und Online-Spiele, Gutscheine oder Dienstleistungen. Auch wenn es Probleme mit einem Widerruf gibt, ist der Schutz nicht automatisch garantiert. Ein Händler kann sich weigern, das Geld zurückzuzahlen, oder eine Retoure als nicht angekommen deklarieren – in solchen Fällen hilft der Käuferschutz nicht immer w
Falsche Sicherheit durch Käuferschutz