Bekanntmachung über eine ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff. AktG
EQS-News: Coreo AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme/Immobilien Bekanntmachung über eine ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff. AktG 10.01.2025 / 09:08 CET/CEST Bekanntmachung über eine ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff. AktG Wertpapier-Kenn-Nr.: A0B9VV, ISIN: DE000A0B9VV6 nach Zusammenlegung: Wertpapier-Kenn-Nr.: A40KYB / ISIN DE000A40KYB8 Die ordentliche Hauptversammlung der Coreo AG („Coreo AG“ oder „Gesellschaft“) vom 24. Juli 2024 hat beschlossen, das Grundkapitals von derzeit EUR 22.552.020,00 eingeteilt in 22.552.020 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je EUR 1,00 je Stückaktie nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 222ff AktG, um EUR 20.296.818,00 auf 2.255.202,00 in der Weise herabzusetzen, dass je zehn Stückaktien zu je einer Stückaktie zusammengelegt werden („ordentliche Kapitalherabsetzung“). Die Zusammenlegung von Aktien erfolgt im Verhältnis 10:1 (in Worten: zehn zu eins), und zwar zum Zwecke der Deckung aufgelaufener Verluste sowie zum Zwecke der Erreichung eines Börsenkurses der einzelnen Aktie, der über dem Mindestausgabebetrag nach § 9 Abs. 1 AktG liegt, um Kapitalmaßnahmen zu ermöglichen. Mit Eintragung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 24. Juli 2024 über die vorgenannte Kapitalherabsetzung in das Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 74535 am 02. Oktober 2024 ist diese Kapitalherabsetzung und die entsprechende Satzungsänderung wirksam geworden. Die ordentliche Kapitalherabsetzung wird in der Weise durchgeführt, dass jeweils 10 (zehn) auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft zu 1 (einer) auf den Inhaber lautenden Stückaktie („konvertierte Stückaktie“) zusammengelegt werden. Für etwaige Spitzen, die dadurch entstehen, dass ein Aktionär eine nicht im Zusammenlegungsverhältnis von zehn zu eins teilbare Anzahl von Stückaktien hält, werden in Abstimmung mit den Depotbanken Vorkehrungen getroffen, um diese mi
Bekanntmachung über eine ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff. AktG