Wüstenrot & Württembergische AG: Bekanntmachung nach Art. 2 Abs. 2, Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 – Erwerb eigener Aktien, Korrektur der 1. Zwischenmeldung vom 6. Februar 2024
EQS-News: Wüstenrot & Württembergische AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf/Transaktion eigene Aktien Wüstenrot & Württembergische AG: Bekanntmachung nach Art. 2 Abs. 2, Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 – Erwerb eigener Aktien, Korrektur der 1. Zwischenmeldung vom 6. Februar 2024 12.02.2024 / 17:00 CET/CEST Wüstenrot & Württembergische AG: Bekanntmachung nach Art. 2 Abs. 2, Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 – Erwerb eigener Aktien, Korrektur der 1. Zwischenmeldung vom 6. Februar 2024 Im Zeitraum vom 29. Januar 2024 bis einschließlich 2. Februar 2024 wurden durch die Wüstenrot & Württembergische AG (ISIN DE0008051004) insgesamt 27.478 Namensaktien der Wüstenrot & Württembergische AG im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms erworben, dessen Rückkaufsbeginn mit Bekanntmachung vom 29. Januar 2024 gemäß Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 für den 29. Januar 2024 mitgeteilt wurde. Vom 29. Januar 2024 bis 2. Februar 2024 betrug die Gesamtzahl der zurückgekauften Aktien, der gewichtete Durchschnittskurs sowie das aggregierte Volumen jeweils pro Tag: Datum Rückkauftag Gesamtzahl der zurückgekauften Aktien Gewichteter Durchschnittskurs Aggregiertes Volumen (in EUR) 29.01.2024 5.843 13,48 78.768,66 30.01.2024 5.505 13,51 74.395,70 31.01.2024 5.425 13,43 72.884,18 01.02.2024 5.327 13,43 71.527,52 02.02.2024 5.378 13,36 71.874,68 Die Gesamtzahl der bislang durch die Wüstenrot & Württembergische AG im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 29. Januar 2024, und nicht wie in der 1. Zwischenmitteilung vom 6. Februar 2024 versehentlich bekannt gemacht seit dem 31. Januar 2024, bis einschließlich 2. Februar 2024 erworbenen Namensaktien beläuft sich auf 27.478 Namensaktien. Der Erwerb eigener Aktien der Wüstenrot & Württembergische AG erfolgt durch eine von der Wüstenrot & Württembergische AG beauftragte Bank, die Landesbank Baden-Württemberg, ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra
Wüstenrot & Württembergische AG: Bekanntmachung nach Art. 2 Abs. 2, Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 – Erwerb eigener Aktien, Korrektur der 1. Zwischenmeldung vom 6. Februar 2024