BGH-Urteil: Negativzinsen waren unwirksam: Viele Sparer können Geld zurückfordern
Hunderte Banken verlangten einst von ihren Kunden Strafzinsen, nun hat der BGH diese für unwirksam erklärt. Droht den Geldinstituten jetzt eine riesige Klagewelle? Aktuell sind Minuszinsen kein Thema mehr, aber es ist keine drei Jahre her, da sah die Bankenwelt noch anders aus. Mindestens 455 Geldinstitute verlangten laut Verivox im Jahr 2022 von Privatkunden ein sogenanntes „Verwahrentgelt“. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) diese Strafzinsen für weitgehend unzulässig erklärt. Laut dem Urteil der BGH-Richter sind Negativzinsen auf Spareinlagen und Tagesgeld unwirksam. Zweck von Spareinlagen sei es, das Vermögen der Sparer mittel- bis langfristig aufzubauen und durch Zinsen vor Inflation zu schützen, sagte der Vorsitzende Richter Jürgen Ellenberger in der Verhandlung in Karlsruhe. Wenn Sparguthaben durch Negativzinsen weniger würden, stehe das „dem Vertragszweck diametral entgegen“, sagte Ellenberger. Damit schloss sich das Gericht der Auffassung der klagenden Verbraucherzentralen weitgehend an. Eine Einschränkung machten die BGH-Richter bei Negativzinsen auf Girokontenguthaben. Hier entschied der für das Bankenrecht zuständige BGH-Senat, dass Negativzinsen im Grundsatz zulässig seien, die Klauseln aber zu unbestimmt und intransparent waren. Die Kunden hätten nicht erkennen können, wann sie von Negativzinsen auf ihren Girokonten betroffen seien. Deshalb wurden auch sie für unwirksam erklärt. Können Sparer Negativzinsen zurückfordern? Die spannende Frage ist nun, ob Sparerinnen und Sparer die zu Unrecht gezahlten Zinsen zurückfordern können. Das wurde vom BGH nicht entschieden, weil die betroffenen Bankkunden erst selbst auf Rückzahlung klagen müssen. Das BGH-Urteil liefert ihnen dafür eine aussichtsreiche juristische Grundlage, zu berücksichtigen wären noch unter anderem Fragen der Verjährung. Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre, wobei unter Juristen umstritten ist, ob die Frist mit Erhebung der Negativzinsen zu laufen begann oder erst jetzt mit dem Urteil des
BGH-Urteil: Negativzinsen waren unwirksam: Viele Sparer können Geld zurückfordern