Pflegezeit: Wann sich die Pflege von Angehörigen bei der Rente auszahlt
Wer Verwandte pflegt und dafür im Job Arbeitszeit reduziert, sollte sich für die geleistete Pflegezeit Rentenpunkte sichern. Andernfalls drohen Versicherungslücken Ob die betagte Mutter oder der erkrankte Ehemann – wer im Laufe seines Berufslebens andere pflegt, verzichtet dafür oft auf Einkommen. Und damit auch auf Rentenansprüche. Unter bestimmten Umständen lässt sich die Pflegezeit allerdings auf die Rente anrechnen. Seit der Pflegereform von 2017 gelingt das wesentlich leichter: Seitdem können sich Menschen „nicht-erwerbsmäßige“ – also im Privaten geleistete – Pflegezeit unter bestimmten Umständen auf die Rente anrechnen. Das bedeutet konkret: Die Pflegekasse, der private Versicherungsträger oder bei Beamten die Beihilfe, zahlt Rentenversicherungsbeiträge für die pflegende Person ein. Diese wiederum fließen in die Berechnung der normalen Rente ein, die die Deutsche Rentenversicherung (DRV) später im Ruhestand auszahlt. Man spricht dann von pflichtversicherten Pflegepersonen. Wer als versicherte Pflegeperson gilt Es gibt klare Vorgaben, wie umfangreich die Pflegetätigkeit sein muss, damit Pflegende von der Regelung profitieren. Erste Bedingung: Die pflegebedürftige Person muss mindestens einen Pflegegrad von zwei oder höher haben. Diesen beantragen die Betroffenen selbst. Die richtige Adresse dafür ist die Pflegekasse. In der Regel prüft der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) die Pflegebedürftigkeit und kümmert sich um die Einstufung. Erst wenn dieser Antragsprozess abgeschlossen und der Pflegeanspruch bewilligt ist, kann auch die pflegende Person mit Renten-Beitragszahlungen aus der Pflegeversicherung rechnen. Wer kein Geld verlieren will, sollte sicherstellen, dass der Antrag auf Pflegeleistung rechtzeitig erfolgt ist. IV Elternpflege Unternehmen Schneevoigt Zweite Bedingung: Es braucht mindestens zehn Stunden Pflege an wenigstens zwei Tagen pro Woche. Und zwar zu Hause, also in der Wohnung von Vater oder Großmutter – oder in der Wohnung des Sohns oder
Pflegezeit: Wann sich die Pflege von Angehörigen bei der Rente auszahlt