Nebenkosten: Das Nebenkostenprivileg entfällt. Was heißt das für Kabelfernseh-Anschlüsse?
2024 wird das Nebenkostenprivileg abgeschafft. Das betrifft Mieter und Vermieter gleichermaßen bei den Nebenkosten fürs Kabelfernsehen Wer in einem Mehrfamilienhaus wohnt, bezieht sein Kabelfernsehen häufig über einen Hausanschluss. Die Kosten dafür dürfen Eigentümerinnen und Eigentümer ihren Mietern über die Nebenkosten berechnen – selbst wenn diese gar kein Fernsehen schauen. Das regelt Paragraf 2 Nr. 15 der Betriebskostenverordnung, kurz: BetrKV. Die Hausverwaltung leitet das Geld für den Anschluss an den Kabelnetzbetreiber weiter. Die Umlage über die Betriebskostenabrechnung bezeichnet man als Nebenkostenprivileg. Diese Regelung läuft zum 30. Juni 2024 aus. Die Abschaffung ist Teil des Telekommunikationsmodernisierungsgesetzes (TKMoG), das zum 1. Dezember 2021 in Kraft trat. Bislang gilt eine Übergangsfrist. Für Mieter, die keinen Fernseher nutzen, fällt die Nebenkostenabrechnung aufgrund des fehlenden Postens vom 1. Juli 2024 an in diesem Punkt etwas günstiger aus. Sie sollten die Abrechnung für 2024 daraufhin prüfen, dass die Anpassung auch wirklich vorgenommen wurde. Die gesetzliche Änderung hat für Mieter den Vorteil, dass sie im Zweifel nicht mehr doppelt zahlen müssen – wenn sie zum Beispiel den Kabelanschluss gar nicht nutzen, sondern Fernsehen übers Internet empfangen. Sie dürfen zudem künftig selbst bestimmen, mit welchem Anbieter und zu welchen Konditionen sie einen Fernsehvertrag vereinbaren. Nebenkostenabrechnung Netzbetreiber warnen zwar vor höheren Preisen, die das Ende des Nebenkostenprivilegs angeblich mit sich bringt. Laut Verbraucherzentrale werden sich die Mehrkosten durch Individualverträge allerdings im Rahmen halten. Nach ihrer Erfahrung kostet bei gekündigten Mehrnutzerverträgen der entsprechende Einzelvertrag etwa 8 bis 10 Euro pro Monat. Das entspricht einer Erhöhung um maximal 3 Euro monatlich. Mittelfristig dürften die Preise durch den erhöhten Wettbewerb unter den Anbietern ohnehin sinken. Vorsicht geboten ist bei selbsternannten „Me
Nebenkosten: Das Nebenkostenprivileg entfällt. Was heißt das für Kabelfernseh-Anschlüsse?